cnetz begrüßt Vorgehen gegen die „Abmahnindustrie“

Bundestag berät über „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“

In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages wurde in der vergangenen Woche intensiv über unseriöse Geschäftspraktiken diskutiert, die vor allem im Inkassowesen, der Telefonwerbung und im sogenannten „Abmahnwesen“ auftreten.

Hintergrund des Gesetzesentwurfes sind Geschäftspraktiken von Anwaltskanzleien, die sich vor allem gegen Urheberrechtsverstöße im Internet richten. Wer heute beispielsweise illegal eine Folge einer Fernsehserie herunterlädt, muss bei einer Abmahnung durch eine Kanzlei eine Unterlassungserklärung unterzeichnen sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro bezahlen. Für einen Musiktitel werden in der Regel 250 Euro gefordert. Für viele Kanzleien ist dies zu einem lukrativen Geschäft geworden, da sich bei relativ niedrigem Zeitaufwand große Geldbeträge durch das Abmahnen erzielen lassen.

Gegen diese Praktiken soll nun mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ vorgegangen werden, da der Gesetzgeber hier die Notwendigkeit des Handelns erkannt hat. Im Begründungstext des Gesetzesentwurfes heißt es beispielsweise, dass Betroffene „erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen müssen oder zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt sind, obwohl sie selbst entweder keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße bege-hen“. Dies kann das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich stören.

Wie das cnetz bereits deutlich gemacht hat, befindet sich das Bundesjustizministerium mit dem Gesetz auf dem richtigen Weg, denn Urheberrechtsverletzungen werden somit nicht toleriert, die Strafzahlungen jedoch in einen realistischen Rahmen gebracht, so dass es im Einzelfall nicht zu einer Existenzgefährdung kommt.

Im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren wird darauf zu achten sein, dass die vorgetragene Kritik an dem Entwurf eine entsprechende Berücksichtigung findet.

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