Zur Diskussion um den bekannt gewordenen Referentenentwurf eines “Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken” erklären die beiden Sprecher des cnetz”, Thomas Jarzombek und Peter Tauber:
“Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesjustizministerin mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf gegen die Abmahnindustrie vorgehen will. Die geplante Begrenzung des Streitwertes auf 500 Euro bedeutet im Einzelfall Kosten von unter 100 Euro. Damit ist klar: Urheberrechtsverletzungen werden nicht toleriert, die Zahlungen allerdings in einen realistischen Rahmen gebracht, der im Einzelfall nicht existenzgefährdend ist. Das Geschäftsmodell der missbräuchlichen Abmahnungen wird damit unattraktiver werden.
Das Abmahnwesen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Geschäftsmodell für wenige Kanzleien und professionelle Dienstleister entwickelt, denen es eben nicht um die Frage des Urheberschutzes geht, sondern ausschließlich um Profit. Mehrere Hunderttausende solcher Abmahnungen, vornehmlich wegen illegaler Downloads, werden jährlich verschickt. Dabei stehen die Kosten für die Abmahnungen oft in keinem Verhältnis zu dem vermuteten Rechtsverstoß und dem wirtschaftlichen Schaden. Dieses Geschäftsgebaren wird mit dem vorliegenden Gesetz effektiv unterbunden.
Das cnetz spricht sich dafür aus, den Gesetzentwurf um zwei Aspekte zu ergänzen: Serienabmahnungen (Lied für Lied bei einem Album) müssen durch eine Bündelungspflicht bei der Abmahnung unterbunden werden.
Über den reinen Streitwert hinaus muss die Justizministerin auch bei der Frage des tatsächlich entstandenen Schadens handeln. Der Sinn des Urheberschutzrechtes ist nicht zuletzt der Schutz vor Schaden. Dieser muss allerdings ebenfalls in einem realistischen Rahmen eingeordnet werden können. Ein aktuelles Beispiel ist nicht zuletzt die zweifelhafte Abmahnpraxis bei Foto-Postings an Pinnwänden Dritter in sozialen Netzwerken. Hier gilt es ebenfalls eine entsprechende Regelung zu finden, die die Interessen der Verbraucher schützt und den Sinn und Zweck des Teilens von Informationen in sozialen Netzwerken sichert.
In diesem Zusammenhang müssten die Provider einheitlich für 7 Tage die IP-Adressen speichern, um eine mögliche Abmahnung nachvollziehbar zu machen, bzw. dadurch auch diejenigen zu schützen, die bis dato ungerechtfertigter Weise abgemahnt werden. Dieses Prinzip schränkt den Missbrauch weiter ein und zugleich bleibt jeder Nutzer für sein Tun auch künftig verantwortlich. Die Verhältnismäßigkeit wird ebenso gewahrt.
Die Blockadehaltung von Teilen der Unionsfraktion ist nicht nachvollziehbar, da es hier auch um die Interessen der Verbraucher geht. Rechtspolitiker der Union dürfen sich nicht dem Vorwurf aussetzen, zu einer Interessenvertretern einzelner unseriöser Anwälte oder anderer Lobbyisten zu werden.
Die in diesem Kontext immer wieder ins Spiel gebrachte Forderung nach einer Kulturflatrate sieht das cnetz kritisch. Neben der komplizierten administrativen Abwicklung und einer faktischen Monopolbildung bleibt die Frage, welche Rechte und Möglichkeiten die Urheber haben, sich gegen eine solche Verwertung zu wehren. Die derzeit auf dem Tisch liegenden Vorschläge bergen die Gefahr einer Bevormundung der Kulturschaffenden. Dies widerspricht aber schon im Kern dem eigentlich angedachten Sinn der Kulturflatrate, die vordergründig auf eine Stärkung der Stellung der Kulturschaffenden abzielt. Dieses Thema wird sicherlich noch ausführlicher diskutiert werden müssen.”