Mitglied werden

Es sind die Mitglieder, die einem Verein Leben einhauchen.

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* ab 20 Jahre. ** Für junge Menschen wird bis zur Vollendung des 20sten Lebensjahres kein Beitrag erhoben. Für Studierende, Auszubildende und FSJ & BFD-leistende, gilt bis zur Vollendung des 25sten Lebensjahres ein ermäßigter Jahresbeitrag von 20 Euro. Selbiges gilt für erwerbslose Mitglieder unabhängig vom Alter. Ehepaare und Familien zahlen gesamt 90 Euro, wenn keine Einzelmitgliedschaft besteht.

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Mandat Sepa-Basis-Lastschrift

Zahlungsempfänger: cnetz e. V. | Scharnhorststr. 24 | 10115 Berlin Gläubiger-ID-Nr. DE35ZZZ00001680446 | *** Die Mandatsreferenz-Nr. wird dem Kontoinhaber mit einer separaten Ankündigung über den erstmaligen Einzug des Lastschriftsbetrages mitgeteilt.

Beitragsordnung des cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.

Scharnhorststr. 24 | 10115 Berlin info@c-netz.de | www.c-netz.de

 

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht originärer Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt aber die Beitragsverpflichtungen der ordentlichen Mitglieder und der Beiratsmitglieder gemäß § 8 der Vereinssatzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Beitragshöhe schlägt der geschäftsführende Vorstand der Mitgliederversammlung im Rahmen der ordentlichen Jahreshauptversammlung vor.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Beitrags, die Beitragssatzung ist entsprechend anzupassen.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge ordentlicher Mitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 60 Euro. Ehepaare und Familien zahlen gesamt 90 Euro, wenn keine Einzelmitgliedschaft besteht.
  2. Für junge Menschen wird bis zur Vollendung des 20sten Lebensjahres kein Beitrag erhoben.
  3. Für Studierende, Auszubildende und FSJ & BFD-leistende, gilt bis zur Vollendung des 25sten Lebensjahres ein ermäßigter Jahresbeitrag von 20 Euro. Selbiges gilt für erwerbslose Mitglieder unabhängig vom Alter. Für Mitglieder mit niedrigem Einkommen kann der Vorstand einen reduzierten Beitrag beschließen.
  4. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag (grundsätzlich immer 1. Januar eines Jahres) bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  5. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem geschäftsführenden Vorstand per Mail schnellstmöglich mitzuteilen.
  6. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 31.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  7. Ordentliche Mitglieder die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  8. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahrs mit Eintritt fällig.

§ 4 Beiträge der Beiratsmitglieder

Grunsätzlich zahlen Beiratsmitglieder keinen Beitrag als Beiratsmitglieder, wohl aber, wenn Sie auch Vereinsmitglieder sind gem. § 3. Erwünscht sind aber grundsätzlich Spenden an den Verein

§ 5 Vereinskonto

Bank Verbundvolksbank OWL eG
IBAN DE45 4726 0121 8736 4439 00
BIC DGPBDE3MXXX

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt.

§ 6 Inkraftreten

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 24.05.2012 mit Änderungen der 3. Mitgliederversammlung vom 03.06.2013 und der 5. Mitgliederversammlung vom 27.3.2015. In der neuen Fassung tritt die Beitragsordnung am 1.4.2015 in Kraft. 

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