Bereits zum ersten Entwurf des geplanten Leistungsschutzrechtes hatte sich das cnetz kritisch geäußert. Nun hat das Bundeskabinett einen dritten Entwurf beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Obwohl das cnetz die zahlreichen Änderungen begrüßt, bleibt es bei seiner grundsätzlich kritischen Haltung: “Wir halten diesen Entwurf für einen Hemmschuh für das Internet in Deutschland und die damit verbundenen Innovationspotentiale.” Das Gesetz kann unter Umständen die Informationsfreiheit im Internet einschränken und läuft den Nutzerinteressen damit zuwider. Die Mitglieder des cnetz kritisieren zudem, dass das Gesetz einen zu großen Spielraum für Interpretationen lässt: “Der Kabinettsbeschluss wirft neue Fragen auf und kann erhebliche Rechtsunsicherheiten zur Folge haben, die es in jedem Fall zu verhindern gilt.”
Ferner befürchtet das cnetz, dass durch das neue Leistungsschutzrecht die Informationsmöglichkeiten im Internet massiv eingeschränkt werden: “Das Gesetz führt wahrscheinlich dazu, dass Suchdienste wie Google auf das Einbeziehen von Nachrichten verzichten.” Damit würde nicht nur den Bürgern, sondern auch den Verlagen, die auf das Leistungsschutzrecht gedrungen haben, ein Bärendienst erwiesen.
cnetz-Sprecher Peter Tauber begrüßt, dass die wichtigste Forderung des cnetz eingearbeitet wurde: Blogger und andere private Nutzer fallen nicht unter ein Leistungsschutzrecht. Tauber: “Hier muss bei den weiteren Beratungen darauf geachtet werden, dass diese Änderung nicht wieder rückgängig gemacht wird.”
Wir brauchen eine generelle Haltung des Gesetzgebers, die Innovationen im Internet fördert und nicht hemmt. Deutschland darf sich in der Netzpolitik nicht isolieren.