Vorratsdatenspeicherung erweist sich nach EuGH-Urteil als ungeeignetes Konzept

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Dienstag über die europäische Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (VDS) entschieden. Dazu erklärt cnetz-Sprecher Jörg Müller-Lietzkow:

„Mit dem heutigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung des Europäischen Gerichtshofes ist eine neue Lage eingetreten: Das Konzept der Speicherung aller Kommunikations-Metadaten europäischer Bürger muss überdacht werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist nach der heutigen Entscheidung des Gerichts als grob unverhältnismäßig für alle Europäer anzusehen.

Niemand würde sich wohl dabei fühlen, dass über ein Vierteljahr von Unternehmen für einen möglichen staatlichen Zugriff festgehalten wird, mit wem man wann wo spricht oder welche Bücher oder Zeitungsartikel man liest. Nichts anderes bedeutet es im digitalen Zeitalter, wenn anlasslos festgehalten wird, wer wem welche E-Mail schreibt, wo man telefoniert oder welche Website aufgerufen wird.

Der EuGH und das Bundesverfassungsgericht haben enge Grenzen für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gezogen. Das generelle Konzept hat sich jedoch als ungeeignet erwiesen, die gewünschten Ziele zu erreichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem deutschen Gesetzgeber hohe Hürden aufgestellt. Aus technischer und datenschutzrechtlicher Sicht sieht das cnetz kaum Möglichkeiten, eine grundrechtskonforme VDS umzusetzen, die für die Bürger nicht zu einem diffus bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins führt. Wer sich am eigenen Computer oder mit dem Smartphone in der Tasche beobachtet oder gar ausspioniert fühlen muss, ist nicht frei.

Statt ineffektiver Universalüberwachung muss der Gesetzgeber jetzt effiziente Antworten zur Verbesserung der Strafverfolgung und Kriminalitätsprävention entwickeln.“

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