Wie den letzten Tagen der Presse (u. a. Computerwoche vom 18.03.14 und WELT Online vom 21.03.14) zu entnehmen war, mahnte ein Anwalt Inhaber eines Profils auf der Plattform XING für das fehlende Impressum gem. TMG § 5 reihenweise ab. Das cnetz ist erschrocken über die Dreistigkeit mit der manche Anwälte Ihr Geld verdienen. Recht und Ordnung sind wichtig, aber die hier vertretene Praxis kann und darf nicht zur Methode werden. Hiermit versuchen anscheinend unterbeschäftigte Anwälte neue Betätigungsfelder zu erschließen. Das cnetz widerspricht dieser Praxis entschieden und fordert den deutschen Bundestag und insbesondere den Justizminister zu sofortiger Handlung auf, um dieser aus Sicht des cnetz unlauteren Praxis nachdrücklich Einhalt zu gebieten.