Nachdem am 4. Juli 2018 der erste Entwurf zum neuen Urheberrecht durch das EU-Parlament abgelehnt wurde, steht am 12. September 2018 eine erneute Abstimmung über einen modifizierten Vorschlag an. Die vorgeschlagenen Änderungen in der neuen Fassung zum europäischen Leistungsschutzrecht sowie dem unter dem Stichwort „Upload-Filter“ bekannt gewordenen Thema der User-Uploads auf Content-Plattformen erscheinen uns immer noch nicht ausgewogen bzw. umsetzbar.
cnetz-Sprecher Thomas Jarzombek, MdB: „Die Korrekturen sind leider nur kosmetisch, es wurde die Chance verpasst einen tatsächlichen Kompromiss zu bauen.“
Co-Sprecher Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow ergänzt: „Natürlich brauchen wir guten und freien Journalismus sowie eine faire Gratifikation von Inhalteanbietern, aber dabei geht es eher darum Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und über geeignete Verfahren ohne eine simple Plattforminhaberhaftung nachzudenken – komplexe Probleme erfordern komplexe Lösungen.“
Das cnetz hat sich wiederholt gegen ein nationales Leistungsschutzrecht ausgesprochen und sieht keinerlei Mehrwert in einer europäischen Variante, zumal die vorgeschlagene Version sogar zu einer schlechteren allgemeinen Informationslage führen kann. Hinsichtlich des Content-Upload sollte ein Verfahren der Teilung ungerechtfertigter Werbeeinnahmen sowie ein „Notice- und Staydown-Verfahren“ gelten, nachdem sich Rechteinhaber vereinfacht bei Kenntnisnahme an Plattformanbieter wenden können. Das #cnetz sieht, wie die anderen deutschen Digitalvereine und -Verbände CSU@net, D64 und LOAD, hier dringenden Nachbesserungsbedarf.