Upload-Filter und Leistungsschutzrecht verhindern

Offener Brief
An die Mitglieder des Europäischen Parlaments
aus der Bundesrepublik Deutschland

Abstimmung zum Urheberrecht: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht verhindern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns heute im Rahmen einer ungewöhnlichen Allianz an Sie, um unsere großen Bedenken hinsichtlich der angedachten Einführung von Upload-Filtern und eines europäischen Leistungsschutzrechts Nachdruck zu verleihen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Briefes vertreten bundesweit agierende netzpolitische Vereine, die den Parteien CDU, CSU, SPD und FDP nahestehen und haben überwiegend im Januar 2018 das digitalpolitische Kapitel des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD miteinander verhandelt. Der Koalitionsvertrag spricht daher eindeutig gegen die Einführung von Upload-Filtern und das Leistungsschutzrecht.

Wir bitten Sie, bei der Abstimmung zum Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nicht dem Votum des Rechtsausschusses zu folgen, sondern gegen die Einführung von Upload-Filtern und auch gegen das Leistungsschutzrecht zu stimmen. Der Schutz des Urheberrechts und eine angemessene Beteiligung von Journalistinnen und Journalisten an Erträgen im Internet sind selbstverständlich auch für uns wichtige Anliegen. Doch die von der EU-Kommission erarbeiteten und im Rechtsausschuss verabschiedeten Instrumente werden diese Ziele nicht nur verfehlen, sondern zudem enorme Kollateralschäden mit sich bringen, vor denen wir nachdrücklich warnen. Mit der Einführung von Upload-Filtern wird ein Instrument etabliert, das in hohem Maße gefährdend für die freie Meinungsäußerung ist. Weitergehende Initiativen von Frankreich und dem deutschen Bundesinnenministerium zeigen bereits die nächste Stufe. Es wird ein Regime eingeführt von Filtermechanismen, die nicht mehr für die Allgemeinheit nachvollziehbar sind und wo missliebige Meinungsäußerungen unerkannt aus den Plattformen verbannt werden können. Bei den bereits eingeführten Mechanismen einiger europäischer Staaten zur Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit ist dieses Instrument brandgefährlich, aus rechtsstaatlicher Hinsicht höchst problematisch und schafft eine Bedrohung für die Informations- und Meinungsfreiheit in Europa, die in diesen Zeiten niemand wollen kann.

Der vorliegende Vorschlag setzt klare Anreize zu Over-Blocking, mit dem Online-Plattformen versuchen werden, ihr Haftungsrisiko zu minimieren. Der Umgang mit Remixen oder vollkommen legalen Inhalten (z.B. wissenschaftlichen Zitaten) ist ungeklärt. Dies wird negative und unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Wissenschaft und für nutzergenerierte Inhalte und kreative Meinungsäußerungen aus dem Internet haben. Diese drohen wegen Selbstzensur aus Sorge vor rechtlichen Konsequenten vollkommen zu verschwinden. Hinsichtlich des Leistungsschutzrechts (LSR) müsste Ihnen aus dem deutschen Kontext bekannt sein, dass dieses seine Ziele verfehlt und als Kollateralschaden zu einer Stärkung der Monopolanbieter, aber eben nicht zu einer angemessenen Vergütung von Kreativen geführt hat. Die Kontroll- und Durchsetzungskosten übersteigen dabei den wirtschaftlichen Rahmen, ebenso hat das LSR eben nicht zu einer Mehrnachfrage nach (bezahlten) Informationsleistungen geführt. Eine Positionierung gegen den vorliegenden Beschluss des Rechtsausschusses spiegelt die Haltung zahlreicher Innovations- und Digitalorganisationen in Deutschland wider. So existiert in Deutschland eine breite Allianz gegen Upload-Filter aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gründerszene (u.a. Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutscher Gründerverband, Wikimedia Deutschland, Bitkom, eco, bitmi, Digitale Gesellschaft, Bundesverband Deutsche Startups e.V., Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur, Open Knowledge Foundation, BVDW, Jugendpresse u.a.). Solche Filter behindern Innovationen, Mut im digitalen StartUp-Sektor, Kreativgeist und blockieren die digitale Eigenständigkeit.

Upload-Filter wurden im Rahmen der Koalitionsverhandlungen behandelt und eine klare Absage zu Upload-Filtern vereinbart („Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“). Auch haben sich die Koalitionspartner gegen ein Leistungsschutzrecht und stattdessen für eine Stärkung der Rechtsposition der Verlage und eine Stärkung der Stellung von Rechtinhabern gegenüber Internetprovidern entschieden.

Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, wie unschön die öffentliche Debatte in Deutschland rund um das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai dieses Jahres verlaufen ist: Die Umsetzung wurde als entrückt und abgekoppelt von der nationalen Bedürfnislage – insbesondere vieler kleinerer Unternehmen, Vereine und Institutionen – empfunden und hat für große Verunsicherung sowie Unmut gesorgt – insbesondere was die digitalpolitische Gestaltung auf EU-Ebene angeht. Wir möchten dringend davor warnen, nun mit der Verabschiedung von Upload-Filtern und eines Leistungsschutzrechts diese Skepsis gegenüber digitaler Regulierungsansätze seitens der EU-Institutionen noch weiter zu verstärken.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär, Vorsitzende CSUnet

Thomas Jarzombek, Co-Sprecher cnetz

Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende D64

Jörg Müller-Lietzkow, Co-Sprecher cnetz

Nico Lumma, Co-Vorsitzender D64

Ann-Cathrin Riedel, Vorsitzende Load e.V.

für

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.

cnetz – Verein für Netzpolitik e.V.

Load e.V. – Verein für liberale Netzpolitik

CSUnet

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