WhatsApp-Urteil geht an der Lebensrealität vorbei

In einem Familienstreit geht es unter anderem um die Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp. Das Amtsgericht Bad Hersfeld fällt ein Urteil: Jeder Nutzer begeht einen Rechtsverstoß, weil er durch die Nutzung von WhatsApp die persönlichen Daten Dritter ohne Zustimmung weitergibt. Die Rechtssprechung betrifft nahezu alle Whatsapp-Nutzer in Deutschland. Dazu unser Sprecher Jörg Müller-Lietzkow:

Das Gericht hat hier nicht die Verhältnisse gesehen. Umgekehrt stellt sich allerdings die Frage, warum der Messenger-Service diese Daten erhebt. Dennoch, das Urteil geht an der Lebensrealität vorbei und hat zur Folge, das zahllose Services, die diese Daten erheben, zukünftig ihr Geschäftsmodell entweder nicht mehr in Deutschland anbieten können, oder im Umkehrschluss die Menschen in Deutschland von der Nutzung innovativer Services global exkludiert werden. Beides scheinen wenig wünschenswerte Szenarien und man kann nur hoffen, dass in nächstrichterlicher Instanz dieses Urteil revidiert wird. Gleichzeitig wäre es wünschenswert, dass die Messenger-Dienst zu einer echte Opt-Out-Funktion dieser Form der Datenerhebung genötigt würden.

Foto: Symbolbild / Lizenz: CC0 1.0 Universell

 

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