Gabriel opfert digitale Wirtschaft für parteiinterne Zustimmung zur VDS

Das cnetz stellt sich entschieden gegen den Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers die Rechte der Digitalwirtschaft zu beschneiden, um seine eigene Parteibasis zu beschwichtigen. Dieser parteipolitisch motivierte Kuhhandel bringt keine Veränderung oder gar Verbesserung des Gesetzentwurfs zu Mindest- und Höchstspeicherfristen, schadet aber innovativen Branchen und damit auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Das cnetz sieht in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung deutliche Verbesserungen zum zu Recht vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten ersten Entwurf. Die Mindestspeicherfristen wurden deutlich reduziert und E-Mails wurden ausgenommen. Das cnetz sieht die Notwendigkeit, auf der einen Seite die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden für die Kriminalitätsbekämpfung abzubilden, gleichzeitig aber den angemahnten Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre zu gewährleisten. Hier gilt: Freiheit bedingt Verantwortung. Das cnetz begrüßt die Einführung des Straftatbestands der Datenhehlerei als guten Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleiben Fragen offen, die der Bundesjustizminister dringend beantworten muss: Wie wird kontrolliert, dass Missbrauch nicht betrieben wird?

Der öffentliche Diskurs dreht sich bisher zu sehr um die zu Recht abgelehnte „alte VDS“. Wir rufen alle beteiligten Akteure dazu auf, die Debatte mit mehr Sachlichkeit zu führen. Das Schüren von Ängsten aufgrund veralteter Tatbestände ist reiner Populismus, der einer Klärung tatsächlich strittiger Punkte im Wege steht.

Nach oben scrollen