Zur heutigen Debatte des deutschen Bundestags über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Streubesitzdividende erklären die beiden Sprecher des cnetz, Verein für Netzpolitik, Thomas Jarzombek MdB und Peter Tauber MdB sowie die Vorsitzende des Arbeitskreises Wirtschaft des cnetz, Nadine Schön MdB:
“In den kommenden Wochen haben die Oppositionsfraktionen die Möglichkeit, wirklich etwas für die Finanzierung innovativer Unternehmen zu tun. Wir erwarten, dass sie das Gesetzgebungsverfahren positiv begleiten und die tragfähige Lösung der Koalitionsfraktionen zur Streubesitzdevidende unterstützen.”
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der heute in 1. Lesung beraten wird, spricht sich dafür aus, auch ausländischen Gesellschaften eine Steuerbefreiung für Streubesitzdividenden zu gewähren. Gefolgt wird dabei dem österreichischen Vorbild, das die Steuerrückerstattung für ausländische Kapitalgesellschaften unter bestimmte Voraussetzungen stellt. Damit wird dem Anliegen der innovativen Wirtschaft in Deutschland zur besseren Versorgung mit Risikokapital Rechnung getragen.
Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der EuGH entschieden hat, dass die bisherige Praxis Streubesitzdividenden unterschiedlich zu besteuern, je nachdem ob diese von einer inländischen Gesellschaft an eine inländische oder an eine EU-/EWR-ausländische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, europarechtswidrig ist.
Die Länder hatten daraufhin vorgeschlagen, künftig auch Streubesitzanteile von inländischen Beteiligungsgesellschaften zu besteuern. Dies hatte in der Start-Up-Community für große Empörung gesorgt.
Rund 1600 Gründer und Investoren sprachen sich in einem Manifesto gegen die von den Ländern vorgeschlagene Regelung aus. “Streubesitzanteile besteuern heißt Innovation bremsen”, so die Aussage des Manifestos. Durch die Besteuerung werde Deutschland für inländische wie ausländische Risikokapitalgeber uninteressant. Dies wirke sich negativ auf die ohnehin schon unterentwickelte Risikokapitalversorgung in Deutschland aus.
“Zu einer vitalen Gründerszene mit Wachstumspotenzial gehört eine ausreichende Versorgung mit verfügbarem Kapital. Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Regelung ist dabei ein wichtiges Element”, erklären die Sprecher des cnetz abschließend.