cnetz zum Antrag „Digitale Öffentlichkeit ordnen“ (u.a. Social-Media Verbot) / 38. CDU Bundesparteitag

Digitale Öffentlichkeit ordnen – aber mit Augenmaß und europäischem Kompass

Im Rahmen des 38. Bundesparteitags der CDU wird mit Antrag R06 („Digitale Öffentlichkeit ordnen – Demokratie, Jugend und Medienvielfalt wirksam schützen“) eine intensive Debatte über die Regulierung digitaler Plattformen angestoßen.

Das cnetz e.V. begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Antrags: Die demokratische Diskurskultur zu stärken, Kinder und Jugendliche besser zu schützen und die Machtkonzentration großer Plattformen kritisch zu hinterfragen. Diese Anliegen sind legitim – und notwendig.

Gleichzeitig gilt: Gute Ziele allein garantieren noch keine guten Lösungen.

1. Plattformregulierung: EU-Recht konsequent anwenden

Mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act existieren bereits umfassende europäische Regeln. Nationale Sonderwege schaffen Fragmentierung statt Wirkung. Entscheidend ist die konsequente Durchsetzung bestehenden Rechts – nicht symbolische Zusatzregulierung.

2. Algorithmen: Accountability statt Transparenz-Illusion

Moderne KI-Systeme sind hochkomplex. Ein „Blick in den Code“ löst weder Polarisierung noch Desinformation.

Sinnvoller sind:

  • unabhängige Auditierung,

  • Datenzugang für Forschung,

  • mehr Wahlfreiheit für Nutzer.

Nicht staatliche Detailsteuerung einzelner Empfehlungslogiken, sondern Wettbewerb und Rechenschaftspflicht sind der richtige Weg.

3. Klarnamenpflicht: Mehr Risiko als Nutzen

Empirisch senkt eine generelle Klarnamenpflicht Hassrede nicht signifikant. Zugleich gefährdet sie vulnerable Gruppen und wirft erhebliche grundrechtliche Fragen auf.

Zielführender ist: Anonymität im öffentlichen Raum – Identifizierbarkeit bei Straftaten. Rechtsdurchsetzung stärken statt Freiheitsrechte pauschal einschränken.

4. Social-Media-Verbot unter 16: Leicht zu umgehen

Internationale Erfahrungen – etwa in Australien – zeigen, wie einfach Altersverbote technisch umgangen werden können. Verbote verlagern Probleme in intransparente Räume und schwächen Medienkompetenz.

Stattdessen braucht es:

  • altersgerechte Voreinstellungen,

  • Zeitlimits,

  • klare Pflichten und Sanktionen für Plattformbetreiber.

5. Digitalabgabe: Ordnungspolitik sauber halten

Eine nationale Sonderabgabe für Plattformen zur Finanzierung von Journalismus ist rechtlich und ökonomisch fragil. Steuer- und Medienpolitik sollten nicht vermischt werden.

Lösungen gehören auf EU- und OECD-Ebene – nicht in nationale Insellösungen.


Fazit

Wir teilen die Ziele des Antrags.

Aber wir brauchen Regulierung, die:

  • europäisch gedacht,

  • wissenschaftlich fundiert,

  • technisch realistisch

  • und ordnungspolitisch konsistent ist.

Digitale Ordnungspolitik darf nicht symbolisch sein. Sie muss wirksam sein.

[Zur gesamten Stellungnahme]

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