Vorratsdatenspeicherung: Das #cnetz zum EuGH-Urteil vom 21.12.2016
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumt ein, dass europäisches Recht „einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten ermöglicht, sofern diese Vorratsspeicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Speicherungsdauer auf das absolut Notwendige beschränkt ist. […] Jede nationale Regelung, …
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