Vorratsdatenspeicherung: Das #cnetz zum EuGH-Urteil vom 21.12.2016

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumt ein, dass europäisches Recht „einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten ermöglicht, sofern diese Vorratsspeicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Speicherungsdauer auf das absolut Notwendige beschränkt ist. […] Jede nationale Regelung, die derartiges vorsieht, [muss] klar und präzise sein und hinreichende Garantien enthalten, um die Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen.“ Auf den ersten Blick steht damit das Urteil nicht im Widerspruch zum erst kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten. Es sieht Ausnahmen von der Speicherung für Berufsgeheimnisträger vor, nämlich Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen. Die Speicherfristen unterscheiden nach Verkehrs- und Standortdaten und sind angemessen kurz gestaltet (4 Wochen für Standortdaten, 10 Wochen für Verbindungsdaten). Außerdem wird mit einem abschließenden Katalog der Zugriff auf die Daten durch die Behörden auf die Bekämpfung schwerer Straftaten begrenzt. Darüber hinaus macht der Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur zur Höchstspeicherfrist nach § 113f TKG detaillierte Vorgaben zur endgültigen Löschung und zur sicheren Speicherung und Abfrage durch Behörden.

 

Dazu #cnetz-Sprecher und Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für „Digitale Agenda“, Thomas Jarzombek: „Grundsätzlich ist die Vorratsdatenspeicherung eine heikle Abwägungsentscheidung, die die Politik zu treffen hat. Freiheits- und Persönlichkeitsrechte müssen gegenüber Sicherheitsbedürfnissen angemessen gewürdigt werden. Für uns als #cnetz ist entscheidend, dass Bürger sich in ihrer Kommunikation frei und unbeobachtet fühlen können. Es geht um Vertrauen der Menschen in digitale Dienste. Gleichzeitig brauchen Ermittlungsbehörden ein geeignetes Instrumentarium um eben diese Freiheit der Menschen in der analogen wie digitalen Welt wehrhaft verteidigen zu können. Der angepasste Rechtsrahmen der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird dem im Grundsatz gerecht.“

 

„Wir als #cnetz halten unseren Staat und seine Ermittlungsbehörden für sehr vertrauenswürdig. Zur Sicherung unserer Freiheit und unserer Grundwerte werden auch mehr Sicherheitsmaßnahmen im digitalen Raum notwendig sein. Dabei ist in einer freien Demokratie nicht die Überwachung das handlungsleitende Motiv. Es geht um die Möglichkeit zur Verhinderung und Aufklärung schwerer Straftaten; primär geht es um Strafverfolgung und Aufklärung. Gerade angesichts dieser Brisanz ist es unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, unsere Demokratie und unsere Rechtstaatlichkeit zu stärken“, sagt #cnetz-Vorstandsmitglied und Bundestagsabgeordnete Christina Schwarzer.

 

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