cnetz fordert Netzneutralität als Grundrecht

Die jüngste Entscheidung des EU-Parlaments (EP) zu europäischen Telekommunikationsregeln und zur Netzneutralität verdient aus Sicht des cnetz eine genauere Betrachtung. Das cnetz begrüßt die grundsätzliche Verankerung der Netzneutralität im europäischen Recht, die einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet bedeutet. Es sieht jedoch in der Ausgestaltung noch Konkretisierungsbedarf.

So nennt Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) als „Spezialdienste“(Managed Services), die bevorzugt durchs Netz geleitet werden können, exemplarisch Gesundheits-, Notruf- und Mobilitätsdienste. Ein kommerzielles Interesse des Diensteanbieters schließt das EP als hinreichendes Kriterium zur Erbringung von Qualitätsdiensten zwar aus. Die mangelhafte Schärfe der Definition der zu bevorzugenden Dienste durch die EU öffnet jedoch Interpretationsspielräume sowie neue zweiseitige Märkte, die es erlauben, dass kapitalstarke Unternehmen und sogenannte Gatekeeper (wie z. B. die Internetanbieter Telekom, Vodafone etc.) eine größere Marktmacht erhalten. Die mangelhafte Transparenz des tatsächlichen Datentranfers lässt den Gatekeepern die Chance, zweiseitig sowohl Inhalteanbieter als auch Konsumenten für die selbe Leistung zur Kasse zu bitten. Das schädigt nicht nur die Startup-Kultur, sondern hat auch gesellschaftlich eine unerwünschte diskriminierende Wirkung ohne Kontrolle und muss daher im Interesse einer dynamischen Entwicklung verhindert werden.

Aus diesem Grund wendet sich das cnetz insbesondere auch gegen das sogenannte „Zero-Rating“, bei dem einzelne Dienste bevorzugt behandelt werden und beispielsweise die Nutzung von Spotify nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Dies benachteiligt alle anderen Musikdienste und verzerrt damit den Wettbewerb, der nach EU-Vorstellung die Netzneutralität gewährleisten soll.
Das cnetz fordert klare und eindeutige Definitionen der meritorischen „Managed Services“, die von diesem Wettbewerb ausgenommen werden sollen und deren Fokus daher eben nicht der Markt sondern das gesellschaftliche Wohl sein muss. Ebenso fordert das cnetz von den Gatekeepern ein klares Bekenntnis zur generellen Netzneutralität und zu einer höheren Transparenz des tatsächlichen Datentransfers für die Konsumenten. Bei der Umsetzung in nationales Recht muss diese Forderung ebenso berücksichtigt werden wie bei der Durchsetzung der Verordnung durch die nationalen Regulierungsbehörden. Dabei muss sichergestellt werden, dass im europäischen Kontext kein regulatorischer Flickenteppich entsteht.

Da momentan die Telekommunikationsunternehmen alleine die flächendeckende Versorgung mit den notwendigen Bandbreiten nicht gewährleisten, ist unter anderem die Politik gefragt, durch Investitionen in breitbandige Infrastrukturen eben diese flächendeckende Versorgung zu etablieren. Die Grundsatz-Forderung der CDU auf einen schnellen Internetzugang für alle korrespondiert dabei mit der Forderung nach einem diskriminierungsfreien Netzzugang. Das cnetz fordert, dass dieser schnelle, diskriminierungsfreie Netzzugang ein Grundrecht wird. Dieses Ziel wird das cnetz zusammen mit weiteren Mitstreitern aktiv voranbringen.

(Bild: Shutterstock.com / dotshock)

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