cnetz lehnt Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht ab

Das cnetz sieht die geplante Einführung des geplanten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage nach wie vor kritisch. Der netzpolitische Verein hatte seine Mitglieder dazu befragt und das Ergebnis war auch unter Berücksichtigung aktueller Änderungen eindeutig.

Neben einer grundsätzlichen und ordnungspolitisch begründeten Ablehnung kritisiert das cnetz dabei die nach wie vor latent vorhandene Rechtsunsicherheit, die durch den Beschluss des Gesetzes entsteht. Auch die auf der Zielgeraden vorgenommenen Änderungen würden diese eher verstärken denn beseitigen. Dies ist schon anhand der unterschiedlichen Interpretationen aus den Reihen der Koalition zur der Frage, wie künftig mit Snippets umzugehen sei, deutlich geworden.

Das cnetz begrüßt die Änderungen, die im Laufe des Verfahrens erreicht werden konnten. So sind auch auf unsere Initiative hin im Laufe des Gesetzgebungsprozesses Blogger und private Nutzer von einem Leistungsschutzrecht explizit ausgenommen worden. Damit haben wir einen entscheidenden Schritt für mehr Rechtssicherheit und gegen Abmahnwellen erreicht. Dennoch bleibt die Beurteilung am Ende negativ, da namhafte Wissenschaftler und auch alle relevaten deutschen Wirtschaftsverbände vom BITKOM bis zum BDI ein Leistungsschutzrecht ablehnen. Es bestehe auch aus Sicht des cnetz die Gefahr, dass ein Leistungsschutzrecht innovationshemmend wirke.

Das cnetz wird die Diskussionen, die sicherlich nach der bevorstehenden Beschlussfassung des Leistungsschutzrechtes durch den Deutschen Bundestag aufkommen werden, weiter begleiten. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat auf den Beschluss reagieren wird.

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