Wenn die GEMA sich nicht bewegt, dann bewegen wir die GEMA

Vor dem Hintergrund einer für April 2013 angekündigten Tarifreform herrscht derzeit Streit und Konfusion über die Tarifpolitik der GEMA. Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der GEMA scheiterten. Inzwischen stehen verschiedene Sondervereinbarungen zwischen der GEMA und einigen Verbänden im Raum. Diese sorgen nicht in jedem Fall für Klarheit.

In der öffentlichen Wahrnehmung ist eine verfahrene Situation entstanden, in welcher sich die Akteure gegenseitig die Schuld für das Scheitern der Verhandlungen geben. Von Seiten der Nutzer gibt es deutlichen Protest gegen die neue Tarifstruktur. Club- und Diskothekenbetreiber befürchten “horrende Gebührenerhöhungen” und ein daraus resultierendes “Clubsterben”. Gleiches gilt für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Viele Ehrenamtliche – Vereine vom Fasching bis hin zu kulturell geprägten Initiativen – sind verunsichert und befürchten eine zusätzliche Belastung durch die Tarifreform.

Der neue Tarif – Was ändert sich für Diskotheken?

Die in Aussicht stehende Tarifnovelle bringt für die Diskothekenbetreiber die Abschaffung von Pauschaltarifen aus den 1950er/1960er Jahren mit sich. Diskothekenbetreiber konnten die Urheber der genutzten Musiktitel im Verhältnis zu anderen Nutzungsformen (Musikkneipen oder Veranstalter von Vereinsfeiern) zu sehr niedrigen Gebührensätzen vergüten. Eine entsprechende Ungleichbehandlung zwischen den unterschiedlichen Nutzungsformen sollten durch die umstrittene Tarifnovelle abgeschafft werden. Laut GEMA führt die Tarifreform zu mehr “Gerechtigkeit” und Übersicht.

Die Gebühren sollten im neuen Tarif pro Veranstaltung berechnet werden. Aufgrund der so von der GEMA nicht erwarteten Proteste hat man nun einen 5jährigen “Einführungsnachlass” in Aussicht gestellt. Veranstalter können sich schrittweise auf die GEMA-Tarifänderung 2013 einstellen. (Diese Regelung gilt vom 01.04.2013-31.03.2018 für Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld ab 10 Euro.)

Derzeit gibt es lediglich eingeschränkte Einflussmöglichkeiten für die Politik.

Direkte politische Einflussnahme auf die Tätigkeit der GEMA und insbesondere auf ihre Tarifgestaltung ist derzeit nicht möglich. Auch eine direkte Einflussnahme des Deutschen Bundestages auf die Entscheidungen der GEMA ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit, die normative Grundlage der GEMA als Verwertungsgesellschaft einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Was die Politik tun kann und sollte.

In der Vergangenheit hatte sich ein System bewährt, bei dem ohne direkten Einfluss der Politik ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen auf zivilgesellschaftlicher Ebene gefunden wurde. Der GEMA kam dabei aufgrund einer monopolartigen Stellung eine besondere Rolle zu. Aus dieser Rolle erwächst eine besondere Verantwortung und der aktuelle öffentliche Streit um die GEMA-Tarifreform lässt die Frage zu, ob die GEMA dieser Rolle noch gerecht wird. Vielleicht mangelt es einfach an der Möglichkeit der Kontrolle. Denn die GEMA wird durch die Urheber und Ihre Verleger selbst gebildet und organisiert. Sie folgt also dem Selbstverwaltungsprinzip. Das lässt Raum für Willkür und Ausbeutung, denn die Tarifgebühr wird gerade in Bereichen immens erhöht, bei denen z.B. auf Veranstaltungen nicht immer direkt und eindeutig alle Urheber festgestellt werden können. Von diesem Missstand profitiert dann im Endeffekt ein kleiner Kreis von erfolgreichen Musikern. Hier muss also eine Angemessenheitsprüfung greifen und die Möglichkeit der externen Kontrolle geschaffen werden.

Diese Kontrolle sollte in einem erweiterten Rahmen das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ausüben. Derzeit übt es als Aufsichtsbehörde lediglich eine formale Kontrolle aus. Wir wollen, dass Tarifänderungen grundsätzlich vom DPMA genehmigt werden müssen. Durch eine Änderung der §§ 18, 19 UrhWG könnte eine solche Regelung implementiert werden. Das DPMA soll als Kartellbehörde fungieren und im Sinne der sozialen Marktwirtschaft für einen Interessensausgleich sorgen. Dabei soll die Möglichkeit, Tarifaufstellungen über ein Schiedsverfahren sowie den Gang vor das ordentliche Gericht zu unterziehen, weiterhin unberührt bleiben.

Ohne die Zustimmung des DPMA als dem BMJ nachgeordnete Behörde wäre dann eine Tarifveränderung bzw. -erhöhung nicht möglich.

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