Die GEMA in die Schranken weisen – Urheber und Kulturveranstalter gleichermaßen stärken!

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA genannt – will ab dem 1. Januar 2013 eine komplett neue Tarifstruktur für alle Musikveranstalter in Deutschland einführen. Statt der bisher 11 geltenden Tarife sollen jetzt nur noch 2 Tarife für Live- und Tonträgermusik greifen. Bei dieser “Tariflinearisierung” gilt für die GEMA das oberste Credo: “Alles soll einfacher und gerechter werden!” Doch dies ist nur die halbe Wahrheit. Es droht die Gefahr, dass nicht nur Clubs und Diskotheken, sondern vor allem auch das bürgerschaftliche Engagement in Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen durch die Tarifreform von einer regelrechten Kostenwelle bedroht werden.

Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der u.a. die Clubs, Discotheken und Musikkneipen im Rechtsstreit mit der GEMA vertritt, hat mithilfe von der am 02. April 2012 veröffentlichten Tarifreform Berechnungsbeispiele vorgelegt, die diese Befürchtung unterstreichen.

These 1: Die Vergütungen innerhalb dieser neuen Tarife werden an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet. Sie führt in der Folge bei nahezu allen Veranstaltungen mit geringen Raumgrößen und moderaten Eintrittsentgelten zu deutlichen Vergünstigungen (laut gema.de).

Fakt ist, dass in dem alten Tarifvertrag andere Raumgrößenstufen für eine Veranstaltung festgelegt waren, die für Betriebe und Veranstalter letzlich günstiger waren. Durch den neu eingeführten Zeitzuschlag (ab einer Veranstaltungsdauer von 5 Stunden +50%) und dem erhöhten Basistarif der GEMA können sich die Abschläge um bis zu über das doppelte erhöhen. Kultur- und Sportvereine rechnen sogar mit einer Erhöhung bis zu 300% gegenüber der alten Tarifgebühr. Sollte dies wirklich der Fall sein, so wird klar, dass die eh schon knappen Kassen der Vereine noch mehr belastet und ein wirtschaftliches Agieren deutlich erschwert wird. Einen ersten Sieg konnte hier jedoch der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) erringen, der für seine Verbandsmitglieder Sonderkonditionen vereinbart hat (nachzulesen hier).

These 2: Über 60 Prozent der Tarife sind für Clubs entweder gleich geblieben oder sogar günstiger geworden (laut Julia Neigel, stellvertretende Aufsichtsrätin der GEMA).

Fakt ist: Laut Berechnungen der DEHOGA müssen Clubs mit bis zu über 500% an Gebührenerhöhungen rechnen.

Viel dramatischer zeigt sich die Erhöhung jedoch bei Kommunen, die eben nicht wie größere Städte eine üppige Clublandschaft vorweisen können. Gerade im ländlichen Raum mit einer anderen Struktur gehören die sogenannten “Musikkneipen” zu den bevorzugten Tanzlokalitäten bei allen Altersklassen. Hier rechnet die DEHOGA sogar mit einer satten Gebührerhöhung mit bis zu über 2.800%.

Da sich der Betrag unter anderem prozentual anhand des Eintrittspreises und der Quadratmeterzahl bemisst, können sich Clubbesitzer und Gaststättenbetreiber kaum mit einer Erhöhung des Eintrittspreises behelfen. Hier müssen satte Preissteigerungen bei den Getränkepreisen erfolgen, um überhaupt die neuen Kosten wieder erwirtschaften zu können. Ob dies die Gäste freiwillig tragen werden, bleibt fraglich. Und so besteht die große Gefahr des “Club- und Kneipensterbens”, die Leidtragenden sind dabei nicht nur die Kulturveranstalter, sondern auch die Urheber von Musikstücken, denen dadurch ein Verlust von Aufführungsorten droht.

These 3: Bei der Tariflinearisierung geht es nicht um eine Preiserhöhung, sondern um eine gerechte Vergütung der Musikurheber (laut gema.de)

Fakt ist: Bei Livemusik müssen Veranstalter sogenannte “Playlisten” abgeben, in denen genau aufgeschlüsselt ist, welcher Künstler aufgetreten und welche Musiktitel gespielt wurden. Hier kann eine direkte Vergütung an die Urheber erfolgen.

Bei Clubs und Diskotheken besteht aber das Problem, dass so eine “Playlist” gar nicht geführt werden kann. Dies ist technisch und insbesondere auch menschlich nicht möglich, denn gerade im elektronischen Bereich gibt es Künstler, die mit mehreren Platten gleichzeitig auflegen und mithilfe von verschiedenen Effektgeräten zusätzlich neue Klänge erstellen. Diese wirklich schon beachtliche Leistung noch zusätzlich mit dem Führen von Interpretenlisten zu belasten sehen wir als nicht tragbare Forderung an. Und wie man anhand von Forderungen der Piratenpartei sehen kann (“DJ App”) ist die GEMA auch nicht an einer technischen Lösung des Problems interessiert. Sie begründet dies als nicht praktikabel. Wir sehen das jedoch nur als vorgeschobenen Grund an, denn die GEMA würde mit diesem Controlling die teils unfaire Erhebung für Veranstalter und Clubbesitzer offenlegen. Denn neben vielen unveröffentlichten Promo-Tracks und Whitelabel-Platten (bei denen i.d.R. die genauen Interpreten nicht festzustellen sind) sind die Producer der gespielten Tracks gar nicht bei der GEMA als Mitglied eingetragen. Auch die sogenannten “Blackboxen” sind unserer Ansicht nach kein vernünftiges und gerechtes Mittel zur Kontrolle und gerade im Bereich der Nischenmusik in keinster Weise repräsentativ.

Da die Urheber der gespielten Titel also nicht direkt festgestellt werden können und somit eine Vergütung nicht direkt an die Künstler erfolgen kann, wird mittels einer Umlage das Geld in einen großen Topf verteilt. Der größte Teil fließt dabei in die GEMA-Sozialkasse, die Leistungen bei Krankheit, Tod und sogar Rentenauszahlungen bietet. Kurioserweise haben aber nur ca. 7% aller Mitglieder ein Anrecht auf diese Leistung. Um das besser zu verstehen, muss die Struktur der GEMA genauer betrachtet werden:

Laut dem Geschäftsbericht 2010 waren 64.778 Mitglieder bei der GEMA offiziell registriert. Hierunter fallen Urheber, Verleger und Rechtsnachfolger. Diese 3 Arten von Mitgliedern werden in verschiedene Kategorien geführt. Dabei unterscheidet die GEMA zwischen

  • Angeschlossenen Mitgliedern (46.847 Urheber)
  • Außerordentlichen Mitgliedern (6.166 Urheber) und
  • Ordentlichen Mitgliedern (2.875 Urheber)

“Angeschlossene Mitglieder” bilden die breite Mehrheit. Diese besitzen jedoch kein direktes Stimmrecht und wählen mit den “Außerordentlichen Mitgliedern” Delegierte (laut Julia Neigel sind es aktuell 100), die gemeinsam mit den “Ordentlichen Mitgliedern” den Aufsichtsrat wählen. Der Aufsichtsrat wiederum ernennt und wählt den Vorstand der GEMA.

Besonders fatal dabei: mit über 45.000 Mitgliedern stellen die “Angeschlossenen Mitglieder” zwar die Mehrheit, sind aber in den Ausschüssen, die über die Ausschüttung der Einnahmen – und somit auch über die Höhe der Umverteilung in die Sozialkasse – entscheiden, nicht vertreten.

Das cnetz fragt sich also, warum die härteste Gebührenerhöhung gerade in den Bereichen erfolgt, bei der am wenigsten ein direkter Urheber für eine gerechte Vergütung und Ausschüttung der Tantiemen festgestellt werden kann?

WAS WIR FORDERN

Das cnetz begrüßt die Stellungnahme von Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU), in der in einem persönlichen Brief an Harald Heker (Vorstandsvorsitzender GEMA) mit politischen Konsequenzen gedroht wird, sollte die GEMA ihre Tarifstruktur nicht modifizieren um so einen Ausgleich zwischen Veranstaltern und Urhebern zu schaffen.

Das cnetz fordert die GEMA auf, die geplante Tarifstruktur zu verschieben und gründlich für alle Veranstalter in Deutschland verbandsübergreifend zu überarbeiten. Dabei sehen wir eine Tariferhöhung mit “Augenmaß” vor, die prozentual maximal im zweistelligen Bereich angesiedelt werden soll.

Wir fordern eine direkte, faire und transparente Vergütung an die Urheber und ein stärkeres Mitspracherecht für (alle) “Angeschlossene Mitglieder”. Es darf nicht sein, dass die Club- und Kulturvielfalt in unserem Land unter dem Deckmantel der gerechten Urhebervergütung – die wir im Übrigen sehr begrüßen würden – zerstört wird.

Die GEMA sollte sich deshalb überlegen, wie sie nicht mehr, sondern gerechter Gelder einnimmt und direkt an ihre Mitglieder in Form von Tantiemen verteilt. Wir sind uns sicher, dass diese eine Forderung ist, die alle Beteiligten sofort unterschreiben würden.

Quellen:

Bildernachweis der Plakate:

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